SG Borussia Gneisenau
  NRW-Hobby-Liga-Satzung
 

 

Satzung für die NRW-Hobbyliga & Pokal der Saison 2012


Im Ligaausschuss befinden sich:
Patrick Klanthe (Sf Ickern)


 

Außerhalb des Gremiums als Ligapräsident:

Roman Halfmann (SG Borussia Gneisenau)

Bei Entscheidungen die zu besprechen sind  wird der Ligaausschuss tagen.


 

§01
Der Ligapräsident setzt die Spielpaarungen an. Diese Termine sind dann verbindlich. Nur durch Platzsperre (Witterung oder höhere Gewalt) sind Absagen und somit neue Termine möglich. Absagen aufgrund von Personalproblemen werden ab der Saison 2012 als verlorene Spiele gewertet (3 Punkten und 2:0 Toren für den jeweiligen Gegner). Ligaspiele die abgesagt werden müssen (siehe oben), werden nach Absprache mit den Mannschaften vom Ligapräsidenten neu terminiert und sind dann wieder verbindlich.

Pokalspiele die abgesagt werden müssen (siehe oben), werden auch hier nach Absprache mit den Mannschaften vom Ligapräsidenten neu terminiert und sind dann ebenfalls wieder verbindlich. Hier gilt, dass sie zwingend vor der nächsten Pokalrunde nachzuholen sind.

§01a
Das Spielerkonto mit den gelbe/gelbroten/roten Karten wird am Ende der jeweiligen Saison auf „null“ gesetzt (alle Spieler starten mit weißer Weste in die neue Spielzeit). Kartenstrafen/Spielsperren werden dagegen mit in die neue Saison genommen und müssen dort abgesessen werden.

§09c

Eine Sperre bleibt solange bestehen, bis nach dem Spiel in welchem die Sperre
ausgesprochen wurde eine Partie gespielt wurde (Wertungsspiele am grünen Tisch oder Spielabsagen zählen nicht als abgesessene Sperre). Wird ein Spieler für schwereres Vergehen vom Ligagremium mehrere Wochen gesperrt, dann zählt für diese Sperre die Anzahl der wirklich absolvierten Spiele nach dem Spiel in welchem die Sperre ausgesprochen wurde. Die Sperren zählen und laufen wettbewerbsübergreifend (Pokal und Liga).


§10

Es wird darum gebeten, dass die Mannschaften sich vorher einigen in welchen Farben gespielt wird. Sollte es vorkommen, dass beide Mannschaften in der gleichen Farbe spielen wollen, so ist die Auswärtsmannschaft verpflichtet eine andere Farbe zu stellen. In welcher Form auch immer (Leibchen oder Ersatztrikots).

§11

Spielertransfers: Generell ist es Spielern möglich, während oder nach der Saison, von einem Ligateilnehmer zu einem anderen Ligateilnehmer zu wechseln. Dabei gelten folgende Regeln. Der Spieler ist für drei Spiele gesperrt wenn er schon ein Ligaspiel absolviert hat. Sollte der Spieler in einem Pokalspiel eingesetzt worden sein, so ist er für diesen Wettbewerb im laufenden Jahr komplett gesperrt.
Die erzielten Tore werden mannschaftsneutral für den Spieler weitergewertet. Die erhaltenen Strafpunkte für erteilte Karten verbleiben in der Fairnesswertung der alten Mannschaft. Die Kartenstrafen und die Anzahl der gelben Karten bleiben am Spieler haften (z. B. Rotsperren oder bereits 3 gelbe Karten sind Spieler bezogen und werden weiter aufaddiert). Der Fairness Gedanke unserer NRW Hobbyliga untersagt es allen Spielern, Trainer, Betreuern und Mitgliedern aktiv auf Spieler der gegnerischen Mannschaften zuzugehen. Aktives Abwerben ist untersagt und sollte von allen Teilnehmern beherzigt werden. (Fair geht vor).

§12

Nachnominierung von Spielern: Das Nachmelden von neuen Spielern (die nicht bereits einem Ligateilnehmer zugehörten) ist jederzeit möglich. Ein Spieler ohne Ligapass kann sich einmalig am Spieltag beim Schiedsrichter anmelden und mit dem Personalausweis ausweisen. Der Schiedsrichter hat den Namen auf dem Spielberichtsbogen zu notieren. Nach dem Spiel (spätestens 2 Tage danach) muss die zugehörige Mannschaft den Spieler nachmelden und seine Daten und ein Foto an den Ligapräsidenten mailen. Ab der Meldung beim Ligapräsidenten ist der Spieler spielberechtigt und kann sich, bis sein Ligapass vorliegt, weiterhin mit seinen Personalausweis und der Ligapassnummer (die ja dann vom Ligapräsidenten zugeteilt worden ist) ausweisen. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass der Spieler gegen Paragraphen der Satzung verstößt, werden er und seine Mannschaft wie in der Satzung beschrieben bestraft. Nachmeldungen für die Spielzeit sind an den letzten drei Spieltagen sowie für das Pokalfinale nicht mehr möglich. Spieler die während oder nach dem Drittletzten Spieltag nachgemeldet werden sind dann frühestens für die kommende Saison spielberechtigt.

§13

Einsprüche:
Einsprüche gegen Unstimmigkeiten zum Spiel können spätestens 48 Stunden, oder bei verdeckten Tatsachen spätestens 48 Stunden nach Zugang der Erkenntnisse geltend gemacht werden. Bei einem Einspruch (Email an den Ligapräsidenten) werden beide Mannschaften befragt, bevor Entscheidungen gefällt werden. Einsprüche sollten nur in Ausnahmefällen eingelegt werden, die Entscheidungen sollen sportlich herbeigeführt werden.



Die Anstoßzeit wird von den Mannschaften untereinander geregelt und kann (wird) rechtzeitig auf der eigenen Homepage veröffentlicht. Die Heimmannschaft hat dabei das „Bestimmungsrecht“, der Gast darf seine Wünsche äußern. Möglichst keine Spiele vor 14 Uhr bzw. nach 18 Uhr beginnend.

§01b

Erzielte Treffer in den Pokalspielen haben immer nur den Wert eines Tores. Egal ob der Treffer Zuhause oder Auswärts von der Heimmannschaft oder der Gastmannschaft erzielt wird. Die Auswärtsregel bei Treffergleichheit wie im Internationalen Pokalwettbewerb wird nicht angewandt.
Im NRW-Hobbyligapokal gibt es bei Gleichstand nach der regulären Spielzeit eine Verlängerung (2x 15 Minuten) und ein eventuelles Elfmeterschießen. Dies bitte vorab für den Zeitrahmen bei der Platzbeschaffung für das Rückspiel berücksichtigen.

§02

Die Heimmannschaft muss den Schiedsrichter stellen, die Kosten hierfür trägt allein die Heimmannschaft (ausgenommen Pokalfinale). Pro Spiel hat die jeweilige Gastmannschaft 15,-- EUR Platzgebühr an die Heimmannschaft zu entrichten. Der Platz muss dafür allerdings in einem bespielbaren Zustand sein. Verantwortlich dafür ist die Heimmannschaft. (abkreiden, Netze im Tor, geschnittener Rasen bei Rasenplätzen).

§02 a
Zum Pokalfinale müssen ein Schiedsrichter sowie zwei Linienrichter bestellt werden. Die Kosten hierfür werden von den Finalisten geteilt. Dafür trägt die Heimmannschaft die Platzgebühr allein (15 Euro für den Gast entfallen).

§02 b

Die Schiedsrichter sollten wenn möglich DFB-Schiedsrichter sein. Wenn dieser nicht zum Spiel erscheint oder keiner aufzutreiben war, darf auch ein Angehöriger der Heimmannschaft die Partie leiten, muss allerdings mindestens 25 Jahre alt sein. Es kann sich auch ein „Freiwilliger“ der Gastmannschaft anbieten (Verhandlungssache).

§02 c

Die Platzanlage muss Kabinen und Duschanlagen aufweisen, die ohne zusätzliche Kosten benutzt werden können bzw. dürfen.

§03

Spieltag ist ausschließlich der Samstag.
§04

Unter den gemeldeten Ligamannschaften wird auch ein Pokalwettbewerb ausgetragen. Sollte die Auslosung nicht aufgehen (ungerade Anzahl), wird solange mit Freilosen gearbeitet bis sie aufgeht. Auch die Spiele dieses Wettbewerbes werden an Samstagen ausgetragen.

§05

Spielberechtigt sind alle Spieler die einen Ligapass bekommen haben bzw. die sich wie unter §12 beschrieben verhalten haben. Im Pass müssen der Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Passnummer, Vereinsname und ein Lichtbild enthalten sein. Die bei den Hobbymannschaften gemeldeten Spieler bekommen alle einen Pass, dürfen in einem Verein jedoch nicht höher als Kreisliga B spielen (Ausnahmeregelung siehe §05b).Die Passkontrolle erfolgt vor dem jeweiligen Spiel durch den Schiedsrichter und jeweils einem Mannschaftsverantwortlichen.

§05 a

Sollten später Spieler auffallen die gegen den §05 verstoßen, wird die Mannschaft mit Punktabzügen in der laufenden Saison bestraft. Es werden die Punkte aberkannt, die eventuell erzielt worden sind in denen der Spieler mit auf dem Spielberichtsbogen steht. Die entsprechenden Spiele werden dann mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den jeweiligen Gegner gewertet. Diese(r) Spieler werden zudem nachträglich für den Spielbetrieb gesperrt.

§05b

Für die Saison 2012 ist es jedem Team gestattet maximal einen Spieler zu nominieren, der als Vereinsspieler in der Kreisliga A spielt. Sollte ein weiterer Spieler, der bereits einen Ligapass besitzt, sportlich mit seinem Verein in die Kreisliga A aufsteigen, so darf er neben dem gemeldeten A-Ligisten bis zum Saisonende weiterspielen. Für die Folgesaison muss sich die Mannschaft dann für einen der beiden A-Ligisten entscheiden.

§06

Die jeweiligen Spielkoordinatoren müssen nach dem Spiel, spätestens 24 Stunden nach dem Spieltag (Frist Sonntag 23:59 Uhr), den gescannte Spielberichtsbogen per Email an den Ligapräsidenten und den jeweiligen Gegner gemailt haben, ansonsten wird pro fehlendem Spielberichtsbogen eine Strafe in Höhe von 5 EUR für die Heimmannschaft fällig,
(Datum & Uhrzeit vom E-Mail Postfach des Ligapräsidenten sind ausschlaggebend)
die der Ligakasse zugeführt werden. Mannschaften die keinen Scanner besitzen können den Spielbericht nach Rücksprache mit der Gastmannschaft dem Gast mitgeben,
(darüber ist der Ligapräsident umgehend zu informieren!)
der dann für die Einhaltung der Fristen verantwortlich ist.

§06 a

Der Spielberichtsbogen muss von der Heimmannschaft gestellt und zusätzlich zur Email (§06) im Original an den Ligapräsidenten gesandt werden (Post oder persönliche Übergabe). Die Spielberichte sind auf beiden Seiten von der Heim-, der Gastmannschaft und dem Schiedsrichter zu unterschreiben. Außerdem sollen die Schiedsrichter bei gelbroten und roten Karten einen Vermerk zum Vergehen auf dem Spielbericht notieren (Foul/Hand/Meckerei/Zeitspiel…).

§07

Es werden möglichst keine Liga- und Pokalspiele in den Ferien angesetzt (bzw. nur in Ausnahmefällen). Der Spielbetrieb läuft vom 24. März bis 13. Oktober 2012 (Pokalfinale).

§08

Die Mannschaft, die am Ende der Saison mit den wenigsten Karten bzw. Strafpunkten, auskommt, wird ebenfalls geehrt.
Punkteverteilung:
Gelbe Karte                         1 Punkt
Gelb-Rote Karte                  3 Punkte
Rote Karte                           5 Punkte
Spielabsage                         6 Punkte


§09

Die Strafen für die Karten sind wie folgt unterteilt:
Rote Karte                           = 1 Spiel gesperrt
Gelb-Rote Karte                  = 2 gelbe Karten
5. gelbe Karte                      = 1 Spiel gesperrt.
Bei Wiederholungstätern oder schwereren Vergehen wird der Ligaausschuss tagen ob eine längere Sperre nötig ist.

§09a

Die Karten/Kartenstrafen zählen wettbewerbsübergreifend (Kartenstrafen aus der Liga auch im Pokal, Kartenstrafen aus dem Pokal auch in der Liga).

§09b

Stand 13. Januar 2012


Stand 13. Jan. 2012 - Ligagremium 2012 

 
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